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Allgemeine GeschÄftsbedingungen

Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) der Spielerbörse (im folgenden Website genannt) für die Nutzung der Websites "Spielerbörse.org", "Spielerbörse.net" sowie aller übrigen von der Spielerbörse unter URL-Adresse "Spielerbörse" betrieben und mit dem jeweiligen Länderkürzel versehenen Websites. Mit Ihrer Registrierung bei Spielerbörse bestätigen Sie, das Sie die AGB gelesen und verstanden haben und akzeptieren.

Spielerbörse behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern und/oder zu ergänzen. Spielerbörse wird Ihnen solche Änderungen rechtzeitig ankündigen. Solche Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung den Änderungen widersprechen.

§1 Auftrag
Anlässlich der Suche eines Fußballvereins beauftragt der Kunde als Auftraggeber die Spielerbörse als Auftragnehmer einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.

§2 Vermittlungstätigkeit
Der Auftraggeber kann nicht zur Entfaltung von Vermittlungstätigkeiten verpflichtet werden, hat aber im Rahmen des Zumutbaren das Interesse des Auftraggebers zu wahren.

§3 Leistungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit einzelne Leistungen oder Teile einzelner Leistungen ohne vorherige Ankündigung einzustellen.

§4 Doppeltätigkeit
Dem Auftragnehmer ist gestattet, im Rahmen seiner Pflicht zur Unparteilichkeit, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.

§5 Provision
Die zu entrichtende Provision richtet sich grundsätzlich nach der Vereinbarung im Vermittlungsvertrag. Sofern eine entsprechende Vereinbarung fehlt, ist vom branchenüblichen Provisionsansatz auszugehen. Zusätzlich gilt folgende Tabellenauflistung:

Spieler:  
Alle Spieler nur beim Wechsel 20,- €
   
Trainer:  
Alle Trainer nur beim Wechsel 75,- €
   
Vereine:  
Vereine mit erfolgreichem Spielertransfer ..  
in die A - B - C Klassen (pauschal) 50,- €
in die Kreisklasse 100,- €
in die Kreisliga 125,- €
in die Bezirksliga 150,- €
in die Bezirksoberliga 175,- €
in die Landesliga 200,- €
in die Bayernliga 250,- €
in die Regionalliga 350,- €


§6 Zahlungspflicht
Ein Provisionsanspruch und damit Fälligkeit der Forderung entsteht im Moment des Vertragsschlusses des Hauptvertrages. Eine nachträgliche Unwirksamkeit des Hauptvertrages berührt die Zahlungspflicht aus dem Vermittlungsvertrag nicht.

§7 Widerruf und Kündigung des Auftrags
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich widerrufen. Hat der Auftragnehmer während der Vertragsdauer seine Leistung erbracht, kann sich der Auftraggeber nicht durch Kündigung seiner Vergütungspflicht entziehen, wenn der gewünschte Hauptvertrag später geschlossen wird.
Der Auftragnehmer kann seinerseits den Vermittlungsvertrag unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen.

§8 Haftungsausschluss für inhaltliche Richtigkeit
Eine Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich inhaltlicher Richtigkeit der übermittelten Daten beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln.
Zu eigenen Nachforschungen über Eigenschaften des Auftraggebers, die er direkt vom Auftraggeber erhalten hat, ist er nicht verpflichtet.

§9 Verbot der Weitergabe von Daten
Der Auftraggeber hat Kenntnisse, insbesondere über den Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält.

§10 Beweislast
Den Auftragnehmer trifft die Beweislast für den Abschluss des Hauptvertrages und die Vermittlungstätigkeit.
Der Auftraggeber ist beweispflichtig, wenn er sich auf die fehlende Kausalität der Vermittlungstätigkeit in Verbindung mit dem Hauptvertragsabschluss beruft.

§11 Sofortige Vollstreckbarkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall des Abschlusses eines Vermittlungsvertrages, in den Vertrag eine Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass er Kunde sich in Höhe der Provision der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen zugunsten des Auftraggebers in vereinbarter Höhe verpflichtet.

§12 Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten und solchen Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand München.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

§13 Schlussbestimmung
Abweichende Abreden, die nicht ausdrücklich nach diesen Geschäftsbedingungen zulässig sind, sind unwirksam, wenn sie nicht schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Februar 2009