Allgemeine GeschÄftsbedingungen
Dies sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im
folgenden AGB) der Spielerbörse (im folgenden Website
genannt) für die Nutzung der Websites "Spielerbörse.org", "Spielerbörse.net"
sowie aller übrigen von der Spielerbörse unter URL-Adresse
"Spielerbörse" betrieben und mit dem jeweiligen Länderkürzel
versehenen Websites. Mit Ihrer Registrierung bei
Spielerbörse bestätigen Sie, das Sie die AGB gelesen und
verstanden haben und akzeptieren.
Spielerbörse behält sich das Recht vor, diese AGB für die Zukunft zu ändern und/oder zu ergänzen. Spielerbörse wird Ihnen solche Änderungen rechtzeitig ankündigen. Solche Änderungen gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsankündigung den Änderungen widersprechen.
§1 Auftrag
Anlässlich der Suche eines Fußballvereins beauftragt der
Kunde als Auftraggeber die Spielerbörse als Auftragnehmer
einen abschlusswilligen Vertragspartner zu vermitteln.
§2
Vermittlungstätigkeit
Der Auftraggeber kann nicht zur Entfaltung von
Vermittlungstätigkeiten verpflichtet werden, hat aber im
Rahmen des Zumutbaren das Interesse des Auftraggebers zu
wahren.
§3 Leistungen
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, jederzeit
einzelne Leistungen oder Teile einzelner Leistungen ohne
vorherige Ankündigung einzustellen.
§4 Doppeltätigkeit
Dem Auftragnehmer ist gestattet, im Rahmen seiner Pflicht
zur Unparteilichkeit, auch für den anderen Vertragspartner
provisionspflichtig tätig zu werden.
§5 Provision
Die zu entrichtende Provision richtet sich grundsätzlich
nach der Vereinbarung im Vermittlungsvertrag. Sofern eine
entsprechende Vereinbarung fehlt, ist vom branchenüblichen
Provisionsansatz auszugehen. Zusätzlich gilt folgende
Tabellenauflistung:
| Spieler: | |
| Alle Spieler nur beim Wechsel | 20,- € |
| Trainer: | |
| Alle Trainer nur beim Wechsel | 75,- € |
| Vereine: | |
| Vereine mit erfolgreichem Spielertransfer .. | |
| in die A - B - C Klassen (pauschal) | 50,- € |
| in die Kreisklasse | 100,- € |
| in die Kreisliga | 125,- € |
| in die Bezirksliga | 150,- € |
| in die Bezirksoberliga | 175,- € |
| in die Landesliga | 200,- € |
| in die Bayernliga | 250,- € |
| in die Regionalliga | 350,- € |
§6 Zahlungspflicht
Ein Provisionsanspruch und damit Fälligkeit der Forderung
entsteht im Moment des Vertragsschlusses des Hauptvertrages.
Eine nachträgliche Unwirksamkeit des Hauptvertrages berührt
die Zahlungspflicht aus dem Vermittlungsvertrag nicht.
§7 Widerruf und
Kündigung des Auftrags
Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit schriftlich
widerrufen. Hat der Auftragnehmer während der Vertragsdauer
seine Leistung erbracht, kann sich der Auftraggeber nicht
durch Kündigung seiner Vergütungspflicht entziehen, wenn der
gewünschte Hauptvertrag später geschlossen wird.
Der Auftragnehmer kann seinerseits den Vermittlungsvertrag
unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen kündigen.
§8 Haftungsausschluss für inhaltliche Richtigkeit
Eine Haftung des Auftragnehmers hinsichtlich inhaltlicher
Richtigkeit der übermittelten Daten beschränkt sich auf
grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln.
Zu eigenen Nachforschungen über Eigenschaften des
Auftraggebers, die er direkt vom Auftraggeber erhalten hat,
ist er nicht verpflichtet.
§9 Verbot der
Weitergabe von Daten
Der Auftraggeber hat Kenntnisse, insbesondere über den
Auftraggeber, vertraulich zu behandeln, soweit er die
Kenntnisse im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält.
§10 Beweislast
Den Auftragnehmer trifft die Beweislast für den Abschluss
des Hauptvertrages und die Vermittlungstätigkeit.
Der Auftraggeber ist beweispflichtig, wenn er sich auf die
fehlende Kausalität der Vermittlungstätigkeit in Verbindung
mit dem Hauptvertragsabschluss beruft.
§11 Sofortige
Vollstreckbarkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall des
Abschlusses eines Vermittlungsvertrages, in den Vertrag eine
Klausel des Inhalts aufzunehmen, dass er Kunde sich in Höhe
der Provision der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein
gesamtes Vermögen zugunsten des Auftraggebers in
vereinbarter Höhe verpflichtet.
§12 Gerichtsstand
Für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit
Kaufleuten und solchen Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland
haben, einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist
ausschließlicher Gerichtsstand München.
Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist.
§13
Schlussbestimmung
Abweichende Abreden, die nicht ausdrücklich nach diesen
Geschäftsbedingungen zulässig sind, sind unwirksam, wenn sie
nicht schriftlich erfolgen. Sollten eine oder mehrere
Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so
berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand: Februar 2009